Das Ministerium habe nicht erklärt, ob die Handyüberwachung bei Demonstrationen verwendet wurde. Die Grünen erinnerten aber auch an andere Großereignisse. "Funkzellenauswertungen im Rahmen des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm, des vorangegangenen Besuchs des US-Präsidenten im Jahr 2006 sowie im Rahmen der VEK-und KNK-Transporte in unserem Land in den Jahren 2010 und 2011 sind nicht durchgeführt worden", so indes das Ressort.
Die Abfrage richtet sich unterschiedslos gegen alle in einer Funkzelle anwesenden Mobilfunkgerätebesitzer und nicht nur gegen bestimmte Tatverdächtige. In Sachsen wurden Millionen von Daten erfasst und wohl auch Bewegungsprofile erstellt.
"Die Handyüberwachung greift tief in die Grundrechte ein. Wir würden es daher begrüßen, wenn das Innenministerium auf Bundesebene eine Änderung der Strafprozessordnung unterstützt, damit solche Maßnahmen künftig nur auf schwerste Straftaten beschränkt werden", so Gajek und Suhr. Wie das Ministerium mitteilte, komme die Funkzellenauswertung insbesondere bei Tötungsdelikten, Brandstiftung, besonders schwerwiegenden Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwerwiegenden Eigentumsdelikten zum Einsatz.
Der Innenminister zähle zwar Beispiele für Straftatbestände auf, bei denen die Auswertung bislang genutzt wurde, halten dem die Grünen entgegen. Diese Liste sei aber offensichtlich nicht vollständig: "Denn dass die Funkzellenauswertung insbesondere bei den aufgeführten Straftatbeständen eingesetzt worden ist, beschreibt ja ausdrücklich, dass der Einsatz auch in anderen Zusammenhängen erfolgt ist." Die Ministerumssprecherin betonte aber, dass "Auswertungen auf gefahrenabwehrrechtlicher Grundlage nicht stattgefunden haben".
Quelle: nordkurier.de



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